Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Bei der CD Herstellung ist man verpflichtet, jede CD oder DVD Produktion bei der GEMA anzumelden. Bei audiovisuellen Datenträgern (CD Rom, DVD) ist die Erlaubnis der Urheber von musikalischen Werke erforderlich. Eine Verbindung zwischen Bild und Ton wird als Bearbeitung eines musikalischen Werkes bezeichnet. Laut Urheberschutzgesetz ist eine solche Bearbeitung grundsätzlich durch den Autor genehmigungspflichtig.
Letzte Änderung 15.11.2006 • © 2005 Voices Musikverlag


