Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
Wenn über GVL gesprochen wird, ist die Urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler, wie Sänger, Werkinterpreten oder Musiker und Tonträgerhersteller, gemeint. Die Zweitverwertungsrechte werden von der GVL für Hersteller und Künstler wahrgenommen. Gesetzliche Vergütungsansprüche werden von der GVL, auf der Basis von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossene Verträge, eingezogen und an die Berechtigen verteilt. Zum Beispiel gegen Diskotheken, Gaststätten, Hotels etc. für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und von Radio- und Fernsehsendungen oder gegen die Hersteller von Aufnahmegeräten und Leermedien für die private Überspielung von Tonträgern und Videokassetten sowie von Radio- und Fernsehsendungen und in anderen Fällen der Zweitverwertung von künstlerischen Darbietungen und erschienenen Tonträgern.


